Northeim (lpd). Am Sonntag, 15. Oktober sind im Landkreis Northeim rund 108.200 wahlberechtigte Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner gefordert, durch den Gang zur Wahlurne mit darüber abzustimmen, wie sich der 18. Niedersächsische Landtag zusammensetzen wird. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl zwei Stimmen. Mit dem Kreuz für die Erststimme wird entschieden, welche Kandidatin bzw. welcher Kandidat aus den niedersachsenweit insgesamt 87 Wahlkreisen direkt in den Landtag einzieht.

Jede Direktkandidatin und jeder Direktkandidat kandidiert nur in einem Wahlkreis. Es gibt für jeden Wahlkreis einen gesonderten Stimmzettel. Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler über die Verteilung der mindestens 135 Sitze im Niedersächsischen Landtag. Mit der Stimmabgabe für einen Landeswahlvorschlag der fünfzehn kandidierenden Parteien legen die Wählerinnen und Wähler fest, ob eine Partei in den Niedersächsischen Landtag einzieht und wie viel Sitze sie erhält. Zur Landtagswahl ist der Landkreis Northeim in zwei Wahlkreise aufgeteilt.

Zum Wahlkreis 18 Northeim gehören Bodenfelde, Hardegsen, Moringen, Nörten-Hardenberg, Northeim sowie Kalefeld und Katlenburg-Lindau.

Den Wahlkreis 19 Einbeck bilden die Städte Bad Gandersheim, Dassel, Einbeck und Uslar. Für die Stimmabgabe sind am Wahlsonntag etwa 210 Wahllokale im Landkreis Northeim eingerichtet. Diese sind von morgens 8:00 Uhr bis nachmittags 18:00 Uhr geöffnet. In den Wahllokalen werden rd. 1.500 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein um zum einen die Stimmabgabe zu ermöglichen und zum anderen aber auch um die Stimmzettel nach 18.00 Uhr auszuzählen.

Wer im Wahllokal wählen geht, sollte seine Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Wo das Wahllokal ist, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Ist der Wähler dem Wahlvorstand nicht persönlich bekannt, muss er sich evtl. ausweisen können; für diesen Fall sollte der Personalausweis mitgeführt werden. Wer am Wahlsonntag gehindert ist in seinem Wahllokal wählen zu gehen, der kann schon jetzt per Briefwahl abstimmen. Die hierfür erforderlichen Briefwahlunterlagen gibt es bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Besonders wichtig ist, dass die Wählerin beziehungsweise der Wähler in den blauen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und den blauen Stimmzettelumschlag zuklebt. Der blaue Stimmzettelumschlag muss dann zusammen mit dem – mit Datum und der eigenen Unterschrift versehenen – Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der rote Wahlbriefumschlag zugeklebt und rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist, übersandt werden.

Die Wahlbriefe werden von der Kreiswahlleiterin bis zum Wahltag gesammelt. Die bis spätestens 15. Oktober, 18 Uhr bei der Kreiswahlleiterin eingetroffenen Wahlbriefe werden durch die am Wahlsonntag in der Kreisverwaltung ab 15 Uhr zusammentretenden Briefwahlvorstände ausgezählt. Die Arbeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich. Es hat jedermann Zugang.

Informationen zu den Wahlergebnissen können am Wahlabend im Internet unter www.wahlen.kdgoe.de nachgelesen werden. Dort sind dann Zahlen aus den Wahlkreisen 18 Northeim und 19 Einbeck veröffentlicht. Für die interessierte Öffentlichkeit gibt es außerdem ab 18 Uhr im Sitzungssaal des Northeimer Kreishauses Informationen über eintreffende Ergebnisse.