Einbeck (red). Seit einigen Tagen erneuert der Kommunale Bauhof die Schutzstreifen für den Radverkehr im Hubeweg. Zumal Schäden im Fahrbahnbelag in einem ersten Abschnitt gleich mit repariert worden sind, wird es nun angenehmer und sicherer, hier mit dem Fahrrad zu fahren. Dies kommt vor allem den Schulkindern zu Gute, die hier täglich unterwegs sind.

Die Fahrradpiktogramme auf den Schutzstreifen geben deutlich sichtbar an, dass dieser Raum bevorzugt fürs Radfahren gedacht ist. Von Autos soll er nur ausnahmsweise befahren werden, wenn beispielsweise der Bus entgegenkommt. Nach den geltenden Verkehrsregeln dürfen Kfz auf Schutzstreifen nicht parken, allerhöchstens kurz halten. Die Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen ist breit genug, damit sich Pkw bei der innerorts erlaubten Geschwindigkeit gefahrlos begegnen können. Durch die Schutzstreifen wirkt die Fahrbahn schmäler, dadurch reduziert sich das Geschwindigkeitsniveau, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt.

An einem Fahrrad, das auf dem Schutzstreifen unterwegs ist, muss nach der aktuellen Straßenverkehrsordnung beim Überholen ein ausreichender, weitaus größerer Sicherheitsabstand eingehalten werden, in der Regel 1,5 bis 2 m. Das bedeutet, dass Autos an Radfahrern auf dem Schutzstreifen keineswegs dicht am Strich vorbeifahren dürfen. Sie hätten dann nur noch einen Abstand von weniger als einem Meter, was eine erhebliche Gefährdung für den Radfahrer darstellen würde. Wenn der Platz nicht ausreicht, heißt es hinter dem Fahrrad bleiben, bis kein Gegenverkehr mehr kommt. Dies gilt umso mehr in Fällen wie im Hubeweg, wo wegen beengter Platzverhältnisse Schutzstreifen in Mindestbreite markiert sind.

Foto: Stadt Einbeck