Einbeck (red). Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck werden Sonderbauflächen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle im Stadtgebiet räumlich geordnet und konzentriert. Es handelt sich hierbei um zwei Teilflächen nordöstlich von Dassensen sowie zwischen Brunsen und Stroit. Die in der frühzeitigen Beteiligung ausgewiesene Sonderbaufläche nordöstlich von Ahlshausen entfällt aus artenschutzrechtlichen Gründen (Rotmilan, Kranichzug). Zu der Planung wird am Donnerstag, den 19.10.2017, um 17 Uhr in der Halle des Alten Rathauses eine Informationsveranstaltung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Bei der Veranstaltung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre voraussichtlichen Auswirkungen informiert.

Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Einbeck wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen auch in der Zeit vom 12.10.2017 bis einschließlich 14.11.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Einbeck, - Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen -, Wartezone vor Zimmer 214, Teichenweg 1 in Einbeck, während der Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus können die Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Stadt Einbeck unter www.einbeck.de unter „Stadt + Bürger/Bauen, Wohnen, Energie / Aktuelle Projekte /Änderung des Flächennutzungsplanes für die Windenergie" eingesehen werden. Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung abgegeben werden.

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