Region Einbeck (r). Schon bald steht das neue Jahr vor der Tür. Ein Feuerwerk, Böller oder Wunderkerzen gehören zu Sylvester für viele Feiernde einfach mit dazu. Die beliebte Tradition zum Jahreswechsel hat allerdings auch ihre Schattenseiten: Immer wieder entstehen durch Feuerwerkskörper Schäden an Immobilien, Hausrat oder am Auto. Für welche Schäden in der Silvesternacht welche Versicherung aufkommt, erläutert LVM-Agenturinhaber Christian Kuhlmann aus Einbeck.

Was passiert, wenn fehlgeleitete Raketen oder Böller das Haus oder die Wohnung beschädigen? Christian Kuhlmann: Wenn - etwa durch einen „Querschläger“ - ein Feuerschaden am Dach oder an der Hauswand entsteht, greift die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Auch für Schäden an der Garage oder dem Carport kommt sie auf. Das gilt insbesondere dann, wenn der Schaden nicht vom Besitzer selbst verursacht worden ist und der Schuldige nicht ermittelt werden kann. Auch Gartenhäuser sind bei einigen Versicherern beitragsfrei mitversichert: bei der LVM bis zu einer Höhe von 10.000 Euro.

In vielen Haushalten sind auch Tischfeuerwerke sehr beliebt. Christian Kuhlmann: Tischfeuerwerke kommen auf jeder Silvesterparty gut an. Doch auch hier kann durchaus mal ein Missgeschick passieren - beispielsweise durch sprühende Funken, die die Einrichtung in Brand setzen. Daher empfiehlt es sich, ein Gefäß mit Wasser griffbereit zu haben. Im Schadenfall hat derjenige Glück im Unglück, der eine Hausratversicherung abgeschlossen hat: Sie bietet Versicherungsschutz nicht nur gegen Schäden durch Feuer und Explosion, sondern auch durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Selbst wenn Schäden vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursacht werden, sind sie bei der LVM bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro versichert.

Zu Silvester hört man immer wieder auch von durch Feuerwerkskörper beschädigten Autos. Wie kann man sich gegen solche Fälle absichern? Christian Kuhlmann: Brandflecken, abgeplatzter Lack oder Beulen sind typische Schäden, die an einem Fahrzeug entstehen können. Die Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers begleicht den finanziellen Schaden, sofern dieser fahrlässig herbeigeführt worden ist. Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist auch bei Vandalismusschäden auf der sicheren Seite.

Übrigens: Zielen Feiernde mit Böllern bewusst in Menschenmengen, um den Umstehenden einen Schrecken einzujagen, ist das kein harmloser Streich. Für auf diese Weise entstandene Personen- oder Sachschäden kommt die Privat-Haftpflichtversicherung des Böllerwerfers nicht auf. Die Verursacher handeln bei ihrer Tat vorsätzlich. Die Beseitigung der Schäden müssen sie aus eigener Tasche zahlen.

5 Sicherheitstipps von LVM-Agenturinhaber Christian Kuhlmann

1. Leicht brennbare Gegenstände, die auf dem Balkon oder der Terrasse stehen, sollten vorübergehend im Keller oder im Haus aufbewahrt werden.

2. Fenster und Türen – gerade auch Dachfenster - sollten geschlossen werden, damit Blindgänger keinen Schaden im Gebäude anrichten können.

3. Ratsam ist ein sicherer Stellplatz für das Auto - zum Beispiel in der Garage, einem Parkhaus oder einer ruhigen Seitenstraße.

4. Tischfeuerwerk sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. Sinnvoll ist, ein Gefäß mit Wasser in der Nähe zu deponieren.

5. Feuerwerkskörper sollten auf keinen Fall in der Hand gezündet werden und gemäß der Gebrauchsanleitung verwendet werden. Ratsam ist der Kauf von zertifizierten und geprüften Produkten