Einbeck (red). In der Stadt Einbeck war es am vergangenen Wochenende zu mehreren Versammlungslagen gekommen. Auf die Pressemeldungen der Polizeiinspektion Northeim dazu im Vorfeld und nach dem Abschluss des polizeilichen Gesamteinsatzes wird verwiesen. Im Rahmen von offenen Internetrecherchen der Polizei wurden im Nachgang zu den Versammlungen in den sozialen Medien weitere Beiträge bekannt, die nunmehr in der Folge einer vertiefenden strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden.

"Die Polizei Northeim nimmt derartige Hinweise sehr ernst. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Das ist alternativlos und gilt gleichermaßen im Kontext zu den Ereignissen in Einbeck sowohl für rechts- als auch für linksmotivierte Tathandlungen. Mit Blick auf die Strafbarkeit der Beiträge in den sozialen Medien habe ich das Staatsschutzkommissariat unserer Inspektion angewiesen, weitere rechtliche Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten.", sagte Michael Weiner, Leiter der Polizeiinspektion Northeim.

Zunächst war es im Vorfeld der Versammlungslagen in der Nacht zum 10.10.2020 in Einbeck, Hägerstraße zu einer Sachbeschädigung durch Farbschmierereien an Häuserfassaden gekommen. Das Staatsschutzkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes der PI Northeim führt hier die Ermittlungen. Im Verlauf des Aufzuges wurden aus der Anonymität heraus mehrere Nebeltöpfe gezündet. Die Versammlungsteilnehmenden waren überwiegend vermummt, schwarz gekleidet und aus Göttingen, Kassel, Hannover und Hildesheim angereist. Die Polizei leitete in diesen Fällen Verfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz bzw. gegen die Sprengverordnung ein. Nach Beendigung des Aufzuges konnten die beiden Beschuldigten durch die eingesetzten Kräfte der Bereitschaftspolizei in der Menschenmenge lokalisiert werden. Ihre Personalien wurden am Bahnhof der Stadt Einbeck festgestellt. Unmittelbar danach wurden die beiden 22 Jahre und 28 Jahre alten Männer aus Göttingen wieder entlassen. Vor Ort kam es wie berichtet zu Solidaritätshandlungen von ehemals am Aufzug Teilnehmenden. Die Einsatzkräfte mussten in insgesamt 82 Fällen unmittelbaren körperlichen Zwang anwenden und konnten erst so die polizeiliche Maßnahme der Identitätsfeststellung durchsetzen.

Am Rande des Aufzuges hat die Polizei ein weiteres Strafverfahren wegen des mehrfachen Zeigens des sogenannten "Hitlergrusses" eingeleitet. Beschuldigt wird ein 43-jähriger Mann aus Einbeck. Er steht in keinem Zusammenhang mit der Teilnahme an den vorherigen Versammlungen. In den vorgenannten Tatkomplexen führt ebenfalls das Staatsschutzkommissariat die Ermittlungen.