Northeim/Uslar (r). Bei einem Fußballspiel am vergangenen Wochenende kam es zu einem Vorfall. Ein Spieler wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Nun befindet sich die gesamte Mannschaft in häuslicher Absonderung. Dabei sind die Spieler angehalten bis zur Feststellung der Testergebnisse die Wohnungen nicht zu verlassen. Bei einem positiven Testergebnis gilt die Anordnung der häuslichen Quarantäne zunächst bis zum 23. Oktober 2020. Den Betroffenen ist es damit per Verfügung untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen, oder Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.

Das Gesundheitsamt weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass Urlauber die aus einem Risikogebiet kommen, bis zur Feststellung der Testergebnisse sämtliche Kontakte zu vermeiden und sich in der häuslichen Wohnung aufzuhalten haben. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass im Anschluss an Sportveranstaltungen die gemeinschaftlichen Duschanlagen nicht genutzt werden sollen, sondern auf die häuslichen Räume zurückgegriffen wird. Des Weiteren gilt zu beachten, dass Zusammenkünfte nach Veranstaltungen vermieden werden, um das Infektionsrisiko zu verringern.

Die Gesundheitsdienste sind unter der Telefonnummer 05551/708570 zu erreichen. Die Allgemeinverfügung, mit weiteren Hinweisen auch zur Quarantäne, ist im Amtsblatt Nr. 47/2020 des Landkreises Northeim veröffentlicht. Das Amtsblatt ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-northeim.de/unser-landkreis/der-landkreis/amtsblatt aufrufbar.