Uslar-Allershausen (red). Beamte des Einsatz- und Streifendienstes der Polizei Uslar stellten am Samstagmittag, gegen 12:30 Uhr, im Steimker Weg bei einer Verkehrskontrolle fest, dass der Fahrzeugführer eines Gespanns aus Pkw und Anhänger nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der 31-jährige Fahrer aus Uslar hatte lediglich die Fahrerlaubnisklasse B, obwohl für das Gespann die Fahrerlaubnisklasse BE (Anhängerführerschein) erforderlich gewesen wäre. Daraufhin wurde dem 31-jährigen Mann die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige gefertigt.
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Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
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