Einbeck (red). Eine 43-jährige Beschuldigte aus Einbeck verschaffte sich nach Angaben der Polizei unberechtigt Zugang zu einer Wohnung, welche zwangsgeräumt werden sollte. Dies wurde durch die Person, welche durch den Landkreis mit der Zwangsräumung beauftragt worden war, bemerkt, da das Schloss der Eingangstür aufgebrochen worden war. Da die Beschuldigte die Wohnung nicht freiwillig verlassen wollte, musste sie durch die Polizei unter Anwendung von einfacher körperlicher Gewalt aus der Wohnung geführt werden und erhielt im Nachgang noch einen Platzverweis. Auch hier wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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Frau muss mit einfacher körperlicher Gewalt aus der Wohnung geführt werden

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