Billerbeck (red). Am 24. Dezember, gegen 15 Uhr, wurde durch die eingesetzte Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Bad Gandersheim innerhalb der Ortschaft Billerbeck ein roter BMW Modell 116i mit roten Händlerkennzeichen kontrolliert. Diese speziellen Kennzeichen dürfen nur zu bestimmten Zwecken wie Probe,- Prüfungs- oder Überführungsfahrten verwendet werden. Während der Kontrolle wurden durch den 31-jährigen PKW-Führer, einen anwesenden Zeugen und den eigentlichen Besitzer der roten Kennzeichen widersprüchliche Angaben zum Sachverhalt gemacht.
Hierdurch erhärtete sich der Verdacht der eingesetzten Beamten, dass die Fahrt an Heiligabend keinem der o.g. Zwecke diente. Gegen den Fahrzeugführer, sowie den Besitzer der roten Kennzeichen wurden verschiedene Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungs-, sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet, sowie mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Falle einer Verurteilung könnten dem 25-jährigen Billerbecker die roten Kennzeichen durch die zuständige Zulassungsstelle dauerhaft entzogen werden.