Einbeck (red). eit einigen Monaten kommt es im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Northeim immer wieder zu Anzeigenerstattungen nach sexuellen Erpressungen. Was zunächst als harmloser Flirt über ein soziales Netzwerk wie beispielsweise Snapchat, Instagram oder Facebook beginnt, endet meistens mit hohen Geldforderungen für die Opfer.
Dabei nehmen männliche oder weibliche Täter/-innen online Kontakt zu den späteren Opfern auf und schreiben unter einer Legende einige Zeit lang mit ihnen. Es werden zunächst allgemeine Informationen ausgetauscht sowie Komplimente und nette Worte. Nachdem sich eine gewisse Vertrauensbasis aufgebaut hat, werden die Nachrichten intimer und die gutgläubigen Opfer dazu ermutigt, Nacktbilder von sich zu senden, indem der Täter oder die Täterin beispielsweise in Vorleistung geht und selbst eins zusendet. Oftmals werden die Opfer auch dazu animiert, sich auszuziehen oder sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, die über die Webcam des Computers oder über Video-Telefonie des Handys aufgezeichnet werden.
Letztlich kommt es danach zu einer hohen Geldforderung an die Opfer. Sie werden mit ihrer eigenen Scham erpresst, indem seitens der Täter mit der Zusendung des Fotos oder Videos an alle Kontakte der Freundesliste gedroht wird. Aus Angst davor, dass Freunde oder gar die Familie diese Aufnahmen zu sehen bekommen, zahlen einige Opfer zunächst die geforderten Beträge und erscheinen nach erneuter Zahlungsaufforderung bei der Polizei zwecks Anzeigenerstattung.
Das Präventionsteam der Polizei Northeim rät, bei Freundschaftsanfragen von fremden Personen vorsichtig zu sein. Gehen Sie achtsam mit der Herausgabe von persönlichen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber um. Vermeiden Sie Entblößungen oder sexuelle Handlungen im Videochat, wenn Sie die Person erst seit kurzer Zeit kennen und prüfen Sie regelmäßig ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen. Seien Sie zurückhaltend mit der Übersendung von eigenen Nacktaufnahmen über digitale Medien. Sprechen Sie über diese Problematik auch mit Ihren Kindern.
Dirk Schubert, Beauftragter für Kriminalprävention, rät Betroffenen dazu, kein Geld zu überweisen, da die Forderungen danach nicht enden. Erstatten Sie gleich Anzeige bei der Polizei und sichern Sie zuvor die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.
Weitere Informationen zu Sextortion oder anderen Gefahren im Internet, wie beispielsweise dem Phänomen Romance-Scamming ("Das falsche Spiel mit der Liebe in Datingbörsen und Co") finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/