Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 25. Oktober 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige

Katlenburg-Lindau (red). Am Donnerstag, 17. Oktober, gegen 10.30 Uhr, führte eine Polizeistreife der Polizei Northeim eine Verkehrskontrolle auf der Osteroder Landstraße in Katlenburg durch. Die Kontrolle brachte schwerwiegende Verstöße ans Licht. 

Während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle stoppten die Beamten einen 35-jährigen Mann aus Katlenburg-Lindau, der mit einem Leichtkraftrad unterwegs war. Der Fahrer konnte keine gültigen Fahrzeugdokumente vorlegen, was die Polizei zu weiteren Nachforschungen veranlasste. 

Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem war das angebrachte Kennzeichen nicht für das von ihm genutzte Fahrzeug registriert. Der Fahrer gab an, das Kennzeichen von einem Bekannten erhalten zu haben, da das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden hätte. Darüber hinaus sei die am Kennzeichen angebrachte Prüfplakette online erworben worden. fee

Die Polizei entfernte die Prüfplakette vom Fahrzeug. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurden zwei Strafverfahren eingeleitet: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Urkundenfälschung.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255