Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 01. November 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige

Einbeck (red). Am Montagabend, dem 28. Oktober, gegen 20:50 Uhr, kontrollierte eine Polizeistreife den Fahrer eines Audi A7 im Köppenweg. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer um einen 17-jährigen Fahranfänger aus Einbeck, mit begleitetem Fahren ab 17 handelt. Die eingetragene, männliche Begleitperson befand sich auf dem Beifahrersitz. Bei dieser stellten die Beamten im weiteren Verlauf Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert, der deutlich zum erlaubten überschritten wurde. Da der Beifahrer als Begleitperson ähnlich einem Fahrzeugführer gleichgestellt ist, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ihm eine Blutprobe entnommen und abschließend die Weiterfahrt mit führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt. Gegen den Fahranfänger wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255