Einbeck (red). Am Montagabend, dem 28. Oktober, gegen 20:50 Uhr, kontrollierte eine Polizeistreife den Fahrer eines Audi A7 im Köppenweg. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer um einen 17-jährigen Fahranfänger aus Einbeck, mit begleitetem Fahren ab 17 handelt. Die eingetragene, männliche Begleitperson befand sich auf dem Beifahrersitz. Bei dieser stellten die Beamten im weiteren Verlauf Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert, der deutlich zum erlaubten überschritten wurde. Da der Beifahrer als Begleitperson ähnlich einem Fahrzeugführer gleichgestellt ist, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ihm eine Blutprobe entnommen und abschließend die Weiterfahrt mit führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt. Gegen den Fahranfänger wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Begleitperson eines 17-jährigen Fahranfängers unter Alkoholeinfluss
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