Einbeck (red). Am Samstagnachmittag, 23. November, gegen 15:16 Uhr, wurde die Polizei zur Schlachthofstraße gerufen. Der Eigentümer eines Gartengrundstücks hatte gemeldet, dass sich dort unberechtigt zwei Personen aufhielten.
Vor Ort trafen die Beamten auf einen 47-jährigen Mann aus Einbeck und seine Freundin. Die beiden waren auf dem Grundstück mit verschiedenen Arbeiten beschäftigt. Wie sich herausstellte, hatte der Grundstückseigentümer dem Mann bereits Tage zuvor ausdrücklich untersagt, den Garten weiterzunutzen, da ein geplanter Verkauf des Grundstücks an den Vater des Einbeckers gescheitert war.
Trotz dieser klaren Ansage hatte der Mann das Grundstück weiterhin für eigene Zwecke genutzt. Die Polizei sprach daraufhin einen Platzverweis für das gesamte Gartengelände aus. Auf Antrag des Eigentümers wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch gegen den uneinsichtigen Einbecker eingeleitet.