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Mittwoch, 15. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Moringen (red). Auf der Bundesstraße 241 zwischen Hardegsen und Moringen werden Fahrzeugführende zwischen dem ehemaligen Zementwerk und dem Umspannwerk durch neu installierte Wildwarntafeln auf die Gefahr des plötzlichen Wildwechsels aufmerksam gemacht. Im Rahmen der Wildunfallkommission des Landkreis Northeim wurde die Aufstellung in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht Hardegsen, der Kreisjägerschaft, der Polizei Northeim und der Straßenmeisterei Uslar beschlossen und umgesetzt.

Das warnende Plakat stammt aus der Initiative „Sichere Landstraße - Mein Tempo...Mein Leben!“ der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. Es soll vorbeifahrende Fahrzeugführende zu mehr Aufmerksamkeit und angepasster Geschwindigkeit animieren, um dadurch die Verkehrsunfallzahlen mit Wildbeteiligung zu senken oder gar vermeiden zu können.

Im Jahr 2022 wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Northeim 498 sogenannte Wildunfälle polizeilich aufgenommen. Im Jahr 2023 waren es sogar 643. Im vergangenen Jahr zeichnet sich nach aktuellem Stand kein Anstieg, sondern höchstwahrscheinlich eine geringere Anzahl an Unfällen im Vergleich zu 2023 ab. Nichtsdestotrotz sollten Verkehrsteilnehmende ganzjährig mit wechselndem Wild rechnen. Natürlich ist die Gefahr eines Wildunfalles zu bestimmten Jahreszeiten sowie in den frühen Morgen- und späten Abendstunden höher.

Matthias Heise vom Präventionsteam der PI Northeim rät: „Reduzieren Sie in Bereichen, die mit Warnschildern gekennzeichnet sind und generell in der Nähe von Feldern und Wäldern ihre Geschwindigkeit. Behalten Sie beide Fahrbahnränder im Blick und passen Ihre Fahrweise den Sicht- und Fahrbahnverhältnissen sowie den Jahres- und Tageszeiten entsprechend an. Wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft, bremsen Sie kontrolliert, ohne auszuweichen, schalten das Fernlicht aus und hupen zusätzlich. Denken Sie stets an Nachzügler.“

Sollte sich eine Kollision nicht verhindern lassen, sichern Sie die Unfallstelle ab, melden den Verkehrsunfall der Polizei oder dem Jäger/ der Jägerin. Angefahrenes Wild sollte nicht angefasst werden. Warten Sie in sicherer Entfernung auf die verständigten Personen und nehmen Sie unter keinerlei Umständen das tote Tier mit, da sie sich sonst der Jagdwilderei strafbar machen.

Foto: Polizeiinspektion Northeim

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