Bad Gandersheim (red). Am Mittwoch, 12. März, um 13.45 Uhr wurde ein 49-jähriger Einbecker auf der Bundesstraße 64 zwischen Dannhausen und Hachenhausen von der Polizei angehalten und überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis: 49-Jähriger auf der B64 gestoppt

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