Bad Gandersheim/Heckenbeck (red). Im Zuge der Ermittlungen zu dem Vorfall "Bedrohung mit Schusswaffe" hat sich nach den Zeugenvernehmungen ergeben, dass keine konkrete Bedrohung von Personen stattgefunden hat. Niemand wurde mit der mitgeführten Pistole des 32-jährigen Beschuldigten bedroht. Bestätigt wurde durch einen Zeugen, dass der Beschuldigte außerhalb der Ortschaft Heckenbeck auf einem abgeernteten Kornfeld in das Erdreich geschossen habe. Das Motiv hierfür ist noch unklar. Auch der Zeuge wurde bei der Schussabgabe nicht bedroht. Die Schusswaffen des Jägers sind sämtlich sichergestellt. Die Waffenbehörde des Landkreises Northeim ist informiert und wird die Eignung des Mannes zum Führen von Schusswaffen und der Jagdlizenz prüfen. Es ist nicht richtig, dass den Zeugen und dem vermeintlichen Opfer Blutproben zur Feststellung des Alkoholisierungsgrades entnommen worden seien. Dies ist ausschließlich beim Beschuldigten der Fall gewesen. Der Vorfall stand nicht im Zusammenhang mit der Feier des Ensembles an der Kleinkunstbühne. Das 20-jährige angebliche "Opfer" war während der Schussabgabe nicht in der Nähe.
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Keine Bedrohung mit Schusswaffe
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