Einbeck (zir). Ein Hybrid-Fahrrad, eine Nintendo Switch, ein Safebag mit mehreren Tausend Euro und eine Fahrt mit dem Quad ohne Führerschein: Vor Gericht musste sich ein 39-jähriger Mann aus Einbeck wegen gleich mehrerer Straftaten verantworten. Am Ende verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Außerdem muss der Angeklagte den entstandenen Schaden in Höhe von 6.193,32 Euro zahlen. Hinzu kommt eine zwölfmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Mehrere Taten innerhalb weniger Monate
Die Vorwürfe spielten sich zwischen August 2022 und Ende Januar 2023 ab. Dabei ging es nicht um einen einzelnen Ausrutscher, sondern um eine ganze Reihe von Taten: Betrug, Vermögensschädigung und das Fahren ohne Fahrerlaubnis standen im Mittelpunkt des Verfahrens.
Besonders ins Gewicht fiel ein Fall rund um ein Hybrid-Fahrrad. Dieses hatte der Angeklagte über das Jobcenter Northeim erhalten. Der Wert: rund 1.999 Euro. Lange blieb das Fahrrad jedoch nicht bei ihm. Für 700 Euro verkaufte er es an einen Mann aus Göttingen. Danach meldete er das Rad bei der Polizei und der Versicherung als gestohlen. So kassierte er nicht nur den Verkaufspreis, sondern zusätzlich die Versicherungssumme von 1.999 Euro.
Auch beim Verkauf einer Nintendo Switch mit Spiel lief es aus Sicht der Käuferin anders als erwartet. Sie überwies rund 180 Euro, bekam die Konsole aber nie zugeschickt. In einer Spielhalle, in der der Angeklagte arbeitete, nahm er zudem einen Safebag mit rund 4.000 Euro an sich. Später fuhr er mit einem Quad, obwohl er dafür keine Fahrerlaubnis hatte. An einer Tankstelle bezahlte er zwar Waren im Wert von 44,98 Euro, nicht aber den Kraftstoff für 14,32 Euro.
Zeugen bringen weitere Details ans Licht
Ein 59-jähriger Polizeioberkommissar schilderte vor Gericht, wie sich die Ermittlungen nach und nach ausweiteten. Zunächst sei es um den Tankbetrug gegangen. Später seien die Tat in der Spielhalle, Hinweise zum Quad und der Versicherungsfall rund um das Fahrrad hinzugekommen. Mithilfe der Polizei in Göttingen konnte schließlich auch der Käufer des Fahrrads ermittelt werden.
Der 40-jährige Mann aus Göttingen berichtete, er habe das Fahrrad bei Facebook entdeckt. Zunächst sei er nach Einbeck gefahren, um über den Preis zu sprechen. Später sei weiter verhandelt worden. Auf Wunsch des Käufers wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt. Am Ende wechselte das Fahrrad für 700 Euro den Besitzer.
Auch die frühere Partnerin des Angeklagten sagte aus. Die 35-Jährige erklärte, sie sei zunächst selbst in den Fokus geraten, weil die Käuferin der Nintendo Switch das Geld auf ihr Konto überwiesen hatte. Nach ihrer Darstellung hatte der Angeklagte ihre IBAN weitergegeben. Sie habe das Geld später abgehoben und ihm übergeben. Außerdem bestätigte sie Angaben zum Fahrradfall.
Geständnis nach Sitzungsunterbrechung
Zunächst hatte es über den Verteidiger geheißen, der Angeklagte könne sich an die Taten nicht mehr erinnern. Nach einer Sitzungsunterbrechung änderte sich das Bild. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant könne nun doch Einzelheiten benennen. Hintergrund sei ein langjähriger Konsum von Marihuana und Crystal Meth. Die Taten seien aus Suchtdruck heraus geschehen.
Der Angeklagte selbst fand für die Wegnahme des Safebags deutliche Worte und bezeichnete sie als „reine Dummheit“. Er erklärte außerdem, ihm täten die Taten leid. Am liebsten wolle er sich bei den Geschädigten entschuldigen.
Eine 30-jährige Polizistin aus Einbeck berichtete zudem von der Kontrolle des Quads. Das Fahrzeug sei im Stadtgebiet aufgefallen, weil Quads dort eher selten unterwegs seien. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Angeklagte keine Fahrerlaubnis hatte. Außerdem war das Quad nicht pflichtversichert. Ein Drogentest fiel negativ aus.
Viele Vorstrafen belasten den Angeklagten
Im Bundeszentralregister ist der 39-Jährige seit 2003 mit 30 Eintragungen vermerkt. Darunter befinden sich unter anderem Diebstähle, teils mit Gewalt, Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise ohne Haftpflichtversicherung, Erschleichen von Leistungen und Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft sah zwar strafmildernd, dass der Angeklagte geständig war und seit Januar 2023 keine neuen Straftaten hinzugekommen seien. Zugleich verwies sie aber auf die zahlreichen Vorstrafen, die Vielzahl der Taten innerhalb kurzer Zeit und darauf, dass sich der Mann trotz seiner Vorgeschichte keine Hilfe gesucht habe. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.
Der Verteidiger hielt dieses Strafmaß für zu hoch. Er führte an, der Angeklagte sei inzwischen verheiratet, wolle wieder als Physiotherapeut arbeiten und habe Fortschritte gemacht. „Er hat ein den Weg in ein anderes Leben gefunden“, sagte der Verteidiger.
Das Gericht folgte am Ende dennoch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Richterin machte deutlich, dass der Angeklagte vor allem wegen seines Geständnisses vergleichsweise gut weggekommen sei. Auch die Übernahme von Verantwortung, der Suchtdruck, der zeitliche Abstand zu den Taten und die ausgebliebenen neuen Belastungen wurden positiv berücksichtigt. Schwer wogen jedoch die zahlreichen Vorstrafen aus mehr als zwei Jahrzehnten. Trotz vieler früherer Verurteilungen habe der Angeklagte den Eindruck vermittelt, unbelehrbar zu sein.