Einbeck (red). Ein 35-jähriger aus einem Einbecker Ortsteil befuhr am Mittwochvormittag mit einem Pkw die B 3, von Einbeck-Mitte kommend in Richtung Norden. Vermutlich weil er das Stützrad des mitgeführten Anhängers nicht hochgestellt hatte, geriet das Gespann ins Schleudern und der Pkw stieß gegen die rechte Schutzplanke. Hierbei entstand an der Planke ein Schaden von ca. 1000,- Euro, am Pkw geschätzte 5000,- Euro. Im Verlauf der Unfallbearbeitung wurde dann nachermittelt, dass der Fahrer das Gespann so nicht hätte fahren dürfen, dass das zulässige Gesamtgewicht des Zuges die erlaubte Masse seiner vorhandenen Fahrerlaubnis überstiegen hatte. Daher wurde gegen ihn noch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.