Wenzen/Bartshausen (red). Großes Glück hatte ein 27 Jahre alter Mann aus Oldenburg am Sonntagnachmittag gegen 15 Uhr, als er sich mit seinem Opel Corsa zwischen Bartshausen und Wenzen überschlug. In einer Rechtskurve hatte er zuvor die Kontrolle über seinen Opel verloren. Der Fahrer blieb trotz des schweren Verkehrsunfalls unverletzt und Ersthelfer konnten den Verunfallten aus dem Opel befreien. Der stark beschädigte Opel Corsa musste im Anschluss abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird mit circa 2.000 Euro angegeben.
Nach Angaben der Feuerwehr Wenzen sollen gemäß Zeugenberichten viele Fahrzeugführer an der Unfallstelle vorbeigefahren sein, ohne Erste Hilfe zu leisten. Diesen Aspekt hat die Feuerwehr Wenzen im Sozialen Netzwerk zum Anlass genommen, auf Pflichten hinzuweisen.
„Kommt es im Straßenverkehr zu einem schweren Unfall, sind es meist Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden. Aus diesem Grund sind die Verletzten darauf angewiesen, dass mögliche Zeugen oder kaum bzw. unverletzte Unfallbeteiligte Erste Hilfe leisten, bis die Rettungsdienste eintreffen. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen gehört es auch, einen Krankenwagen zu rufen und den Unfallort abzusichern, damit andere Fahrzeuge vorgewarnt sind und nicht unvorbereitet in die Unfallstelle hineinrasseln. Sind diese Punkte erledigt, sollten sich sogenannte Ersthelfer um verletzte Personen kümmern und diese nach dem Unfall betreuen, bis professionelle Hilfe eintrifft“, schreibt die Feuerwehr Wenzen.