Kreiensen (red). Am Sonntagvormittag, gegen 10.35 Uhr, befuhr eine Gruppe deutsch/niederländischer Kradfahrer die B 64 von Bad Gandersheim in Richtung Kreiensen. In Höhe der scharfen Linkskurve an der Wahnemühle/ Abzweigung Heckenbeck musste der 73-jährige Anführer der Gruppe sein Krad abrupt abbremsen, da eine 19-jährige aus Heckenbeck kommend die Kontrolle über ihr Skateborad verloren hatte, stürzte und in den Einmüdungsbereich der B 64 rutschte. Die dem abbremsenden Kradfahrer mit ihrem Krad folgende 54-jährige Niederländerin kam dadurch zu Fall und rutschte mit ihrer Harley-Davidson in den Gegenverkehr. Beim Sturz zog sie sich so schwere Verletzungen zu, dass sie einem Krankenhaus zugeführt werden musste, wo sie zunächst stationär verblieb. Die Benutzung von Skateboards im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten. Skateboards gelten als Spielgeräte, die auf öffentlichen Starßen nichts verloren haben. Gegen die 19-jährige ist ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Der entstandenen Sachschaden beträgt ca. 4000 Euro.
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Skateboardfahrerin verursacht Verkehrsunfall - Kradfahrerin wird schwer verletzt - Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet
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