Kreis Northeim (r). Die Rauchmelder zeigen im Landkreis Northeim Wirkung – darauf weist Kreisbrandmeister Marko de Klein zum Rauchmeldertag, Freitag, der 13. hin. Hintergrund: Über 50 Prozent der Einsätze 2019 und 2018, bei denen die Alarmierung aufgrund ausgelöster Rauchmelder erfolgte, waren Realeinsätze.
Die Feuerwehren im Kreis Northeim wurden im Jahr 2019 zu 57 Einsätzen mit ausgelösten Heimrauchmeldern gerufen, im Jahr zuvor waren es 41 solcher Einsätze. „Die Tatsache, dass über die Hälfte dieser Einsätze bestimmungsgerechte Auslösungen waren, zeigt, wie wichtig die längst auch für den Privathaushalt vorgeschriebenen Geräte sind“, betont Kreisbrandmeister Marko de Klein.
Dennoch erlebe es die Feuerwehr, sei es bei der Brandschutzerziehung mit Kindern oder im Einsatzdienst immer wieder, dass Wohnungen noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet sind. „Das ist nicht nur nachlässig, sondern kann im schlimmsten Fall Leben kosten“, so der Kreisbrandmeister.
Die Kreisfeuerwehr weist darauf hin, dass in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht seit 2016 gelte. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um Neu- oder Umbauten oder aber Bestandsbauten handelt. Die Geräte müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in allen Rettungswegen, die ins Freie führen, angebracht werden. Das sind bei normalen Häusern die Flure und Treppenhäuser. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss deshalb auch mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Für die Installation der Rauchmelder ist immer der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung verantwortlich.
Weitere Informationen zur Installation von Rauchmeldern gibt es bei allen Ortsfeuerwehren im Kreis Northeim sowie bei den Brandschutzerziehern der Kreisfeuerwehr.
Foto: Mennecke/Kreisfeuerwehr