Einbeck (red). Im Rahmen einer Fahrerermittlung des Landkreises Northeim nach Geschwindigkeitsverstoß im Juni 2020, konnte die Polizei Einbeck ermitteln, dass zum festgestellten Zeitpunkt nicht der Halter des Fahrzeuges sondern eine 40-jährige, polizeibekannte Frau als Fahrerin in Frage kommt. Dieser wurde bereits im Jahr 2017 die Fahrerelaubnis behördlich entzogen. Gegen sie wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ebenso gegen den Halter des Fahrzeuges, da dieser die Fahrt genehmigte.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis
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