Einbeck (r). Am heutigen Tage sollte in Einbeck, Ortsteil Iber, eine vermeintliche Geburtstagsfeier stattfinden. In diesem Kontext hatte eine Privatperson eine Örtlichkeit angemietet. Es wurde bekannt, dass es sich bei der vermeintlichen Geburtstagsfeier jedoch um eine parteipolitische Veranstaltung handelt. Die Stadt Einbeck ist aus diesem Grunde aufgrund einer sogenannten arglistigen Täuschung auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 123 BGB) von dem mündlich geschlossenen Mietvertrag zurückgetreten.
In enger Abstimmung zwischen der Stadt Einbeck und der einsatzführenden Polizeiinspektion Northeim wird das Hausrecht der Stadt Einbeck durch polizeiliche Präsenz erforderlichenfalls konsequent durchgesetzt.