Northeim (r). Sonntagabend kam es im Stadtgebiet Northeim zunächst zu Streitigkeiten an der Wohnanschrift des 50-jährigen Anrufers, in deren Verlauf ein 19-jähriger Northeimer mit seinem Pkw auf diesen zufuhr und anschließend in unbekannte Richtung flüchtete. Der Anrufer, der die Streitigkeiten gemeldet hatte, verwies zuvor die Beifahrerin des Pkw VW Polo von seinem Grundstück. Da die 22-Jährige jedoch weiter auf der Straße herumschrie, begab er sich zur geöffneten Beifahrertür und kündigte an, die Polizei zu verständigen. Der Fahrer des Polos fuhr daraufhin vor und zurück, sodass der Anrufer zur Seite springen musste, um nicht überfahren zu werden. Danach flüchtete er mit seiner Beifahrerin. Der VW Polo konnte kurze Zeit darauf, mit dem beschriebenen Fahrzeugführer besetzt, im Stadtgebiet Northeim festgestellt werden. Die Beifahrerin befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in dem Fahrzeug.
Das Anhaltesignal der eingesetzten Polizeibeamten ignorierte der 19-jährige Fahrzeugführer und flüchtete mit überhöhter Geschwindigkeit über die B 3 in Richtung Sudheim. Im weiteren Verlauf befuhr er die Ortschaft Sudheim, die Kreisstraße 421 in Richtung Hillerse, bog schließlich nach rechts in die Feldmark ab und fuhr entlang der Leine wieder in Richtung Northeim. Dabei durchfuhr er ein angrenzendes Feld und entzog sich im weiteren Verlauf auch den Anhalteversuchen der zwischenzeitlich zur Verstärkung erschienenen Streifenwagen. Dabei durchfuhr er Am Horlingsgraben ein weiteres Feld und verlor dort einige Fahrzeugteile. Anschließend setzte er seine Fahrt in Richtung B 241 und der Straße Sollingtor weiter fort. Am Bahnhofsvorplatz stieg er aus seinem Auto aus und flüchtete zu Fuß ohne den Pkw gegen Wegrollen zu sichern, sodass dieser gegen ein Straßenschild fuhr.
Im Rahmen der fußläufigen Verfolgung gab der Beschuldigte schließlich auf und ließ sich widerstandslos festnehmen. Im Fahrzeug fanden die Beamten einen Teleskopschlagstock auf, der beschlagnahmt wurde. Zudem war der junge Northeimer nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Verstoß gegen das Waffengesetz, Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der 19- Jährige verbrachte die Nacht in der Gewahrsamszelle der Northeimer Polizei.