Einbeck (r). Am Freitag, dem 26.03.2021 fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung auf dem Kauflandparkplatz in Einbeck ein Roller, besetzt mit zwei Personen, ohne entsprechendes Kennzeichen, auf. Eine anschließende Kontrolle ergab, dass der 23 - jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zudem unter Alkoholeinfluss ( AAK 1, 73 Promille ) stand. Weiterhin bestand für den Roller kein gültiger Haftpflichtversicherungsvertrag. Eine Blutprobe wurde dem Fahrer auf der Dienststelle entnommen. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Gegen den 31 - jährigen Halter des Rollers wurde ebenfalls eine Anzeige gefertigt, da er die Fahrt geduldet hat, obwohl er wusste, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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Mehrere Strafverfahren gen 23-jährigen Rollerfahrer eingeleitet
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