Einbeck (r). Am 17.07.2021, 00:15 Uhr, kam es in der Einbecker Innenstadt im Bereich eines Kiosk zu Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Personen. Der 36 - jährige Beschuldigte ging dann kurz nach Hause und führte anschließend eine Softairwaffe bei sich. Da für diese Art der Waffe eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz erforderlich ist, der Beschuldige diese jedoch nicht besitzt, wurde die Waffe sichergestellt und eine entsprechende Anzeige gefertigt.
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Verstoß gegen das Waffengesetz
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