Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 29. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kalefeld (red). Ein aufmerksamer Spaziergänger aus Kalefeld-Düderode stellte im Bereich der Windkraftanlagen nordwestlich der B 248 die Ablagerung von "Papiermüll" fest. Er informierte daraufhin die Polizei Bad Gandersheim. Bei der näheren Nachschau durch die eingesetzten Beamten wurde festgestellt, dass es sich um hunderte von Briefsendungen für den Bereich Bad Grund handelte. Nachforschungen ergaben, dass es sich um Briefe und kleinere Paketsendungen handelte, die einem Brief- und Kurierdienst zur Beförderung und Auslieferung anvertraut waren. Diese Sendungen dürften vermutlich alle aus dem April diesen Jahres stammen. Anhand der internen Kennzeichnungen des Unternehmens konnte der verantwortliche Zusteller ermittelt werden. Gegen diesen wurde ein Verfahren wegen des Verstosses gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis eingeleitet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer solche Postsendungen unterdrückt. Die aufgefundenen Briefe wurden dem betroffenen Unternehmen übergeben, dass nun vor der Aufgabe steht, die Sendungen neu zu ordnen und möglichst vollständig an die Absender bzw. Empfänger weiter zu leiten.

Foto: Symbolfoto

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255