Einbeck (red). Am Montagabend meldete ein 53-jähriger Einbecker bei der Polizei eine Ruhestörung durch seinen 55-jährigen Obermieter in der Feldstraße. Dieser sollte in seiner Wohnung, durch absichtliches Stampfen mit den Füßen, die nächtliche Ruhe stören. In der Vergangenheit sei es bereits des Öfteren zu gleichgelagerten Ruhestörungen durch den Nachbarn gekommen. Das Trampeln sei so stark gewesen, dass beim Meldenden die Deckenlampe gewackelt habe. Obwohl es sich bei dem Gebäude um ein sehr hellhöriges Haus handelt und durchaus Geräusche aus der Nachbarwohnung wahrnehmbar sind, bestand der Meldende auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Ruhestörung gegen seinen Nachbarn.
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Ruhestörung: Polizei leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren
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