Einbeck (red). Am Freitag, dem 15. Oktober, erlaubte sich ein Pkw-Führer aus Einbeck gleich mehrere Gesetzesübertritte. Der junge Mann (22) wurde gegen 22.30 am Freitag im Sülbecksweg einer Fahrzeugkontrolle unterzogen. Hierbei stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass die Rad-/Reifenkombination des Pkw in Verbindung mit dem nachgerüsteten Fahrwerk nicht im Fahrzeugschein eingetragen war, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Der Mann, der sich unter anderem mit einem Führerschein auswies, unterschrieb die vor Ort gefertigte Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit dem Namen, der auf dem Führerschein stand. Im Zuge weiterer Ermittlungen kam heraus, dass der 22-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und er den Führerschein seines 27 Jahre alten Bruders vorgelegt hatte. Den Beamten fiel weiterhin bei dem Beschuldigten auf, dass er ein geschwollen es Auge hatte. Auf die Verletzung angesprochen, gab er an, dass das bei einem Möbeltransport passiert sei. Gegen 04.15 am Samstagmorgen, erschien er dann mit Bekannten auf der Wache und zeigte eine Körperverletzung zu seinem Nachteil an.
Hier erklärte er dem aufnehmenden Beamten, dass das geschwollene Auge durch einen Schlag eines bislang unbekannten Mannes resultierte, mit dem er in Göttingen eine Auseinandersetzung hatte. Gegen den jungen Mann wurden neben der Verkehrsordnungswidrigkeit Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Missbrauch von Ausweispapieren sowie des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Gegen den Bruder wird auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt, da er als Halter des Pkws die Fahrt zugelassen hat. Außerdem wurde auch gegen ihn eine Anzeige wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren gefertigt.