Kalefeld (red). Am 25. November, gegen 15.55 Uhr, wurde durch die Polizei ein Fahrzeuggespann in der Eboldshäuser Straße in Kalefeld festgestellt und kontrolliert. Hierbei hatte eine 58-jährige aus Kalefeld mit einem Pkw einen anderen Pkw auf einer Abschleppachse geschleppt. Da der geschleppte Pkw nicht aufgrund eines Defektes liegengeblieben war, lag der sogenannte Nothilfegedanke nicht vor und es handelte sich dementsprechend nicht um ein Abschleppen.
Hierdurch ergab sich wiederum, dass die 58-Jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß. Ferner war der geschleppte Pkw nicht angemeldet und versichert. Gegen die 58-jährige wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.