Bad Gandersheim (red). Die Silvesternacht verlief weitestgehend ruhig in Bad Gandersheim, den angrenzenden Ortsteilen sowie der Gemeinde Kalefeld und der Ortschaft Kreiensen. Demnach hat es im Zuständigkeitsbereich des PK Bad Gandersheim keine Einsätze in Zusammenhang mit den erlassenen Böllerverboten in den Verbotszonen gegeben, die vorhandenen Feuerwerke wurden ausnahmslos auf und vor privaten Grundstücken abgebrannt. Unerlaubte Ansammlungen von Menschen wurden ebenfalls nicht festgestellt.
Lediglich acht Einsätze mussten die Beamten des Polizeikommissariats Bad Gandersheim in der Silvesternacht von 17 Uhr bis 06.00 Uhr bewältigen. Gegen 17.00 Uhr meldete eine Bad Gandersheimer Anwohnerin ein braunes Huhn, welches in der Marienstraße vor dem Kino Gandeon auf der Straße umherlief. Ein Tierhalter war vor Ort nicht ausfindig zu machen. Aus diesem Grund wurde das Huhn von der hilfsbereiten Finderin, die selber im Besitz von Hühnern ist, vorübergehend in Verwahrung genommen. Nähere Auskünfte sind über die Polizei Bad Gandersheim zu erlangen.
Gegen 23.00 Uhr mussten die Beamten Streitigkeiten zwischen einer Mutter und ihrem 16-jährigen Sohn schlichten, die in einer handfesten Auseinandersetzung und Beleidigungen zwischen beiden Familienmitgliedern mündeten. Schwerwiegend verletzt wurde niemand. Gegen beide Kontrahenten wurden allerdings Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Ein in der Roswithastraße aus der Fahrbahn gehobener Gullydeckel konnte durch die Beamten gegen 0:25 Uhr wieder in die vorgesehene Öffnung eingelassen werden, ohne dass andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kamen. Des Weiteren wurden die Beamten im Verlaufe der Nacht zu mehreren Ruhestörungen durch Knallkörper gerufen.
Den Abschluss der Silvesternacht bildete eine Beschwerde über eine zu laute Silvesterfeier gegen 05.10 Uhr in Dankelsheim. Bei der vermeintlichen Silvesterfeier konnten nur einige wenige Personen festgestellt werden, die gerade im Begriff waren den Heimweg anzutreten. Corona-Verstöße waren in diesem Zusammenhang nicht festzustellen.