Landkreis Northeim (red). Am gestrigen Abend kam es gegen 18.00 Uhr im Bereich der Polizeiinspektion Northeim zu insgesamt vier parallelen, nicht angezeigten Versammlungslagen durch Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen. Zu diesen wurde zuvor in unterschiedlichen Messenger-Diensten aufgerufen.
In Northeim trafen sich ca. 100 Personen im Bereich der "Alten Wache", eine Versammlungsleitung gab sich jedoch nicht zu erkennen. Durch die Polizei wurde die Versammlung dahingehend beschränkt, dass die Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,50m einzuhalten und aufgrund der hohen Teilnehmerzahl des Weiteren eine FFP2-Maske (oder gleichwertig) zu tragen haben. Die Menge führte anschließend einen Aufzug durch die Innenstadt durch. Die Beschränkungen wurde zunächst nur von ca. der Hälfte der Anwesenden beachtet. In der Folge wurden die Beschränkungen daher mit dem Hinweis auf einzuleitende Ordnungswidrigkeiten und ggf. zu erteilende Platzverweise erneut wiederholt und nunmehr von den meisten Personen auch eingehalten. Einzelne Teilnehmer ignorierten auch die erneuten Ansagen, so dass die Polizei insgesamt vierzehn Verstöße gegen die Maskenpflicht einleitete. Bei einer Teilnehmerin ergab sich darüber hinaus der Verdacht, dass ein von ihr mitgeführtes Gesundheitszeugnis (Attest zur Maskenbefreiung) gefälscht war, hierzu werden weitere Ermittlungen geführt.
In Einbeck versammelten sich ca. 30 Personen, die nach Erteilung analoger Beschränkungen ebenfalls als Aufzug durch die Innenstadt zogen. Eine 40-jährige Einbeckerin hielt sich nicht an die Beschränkungen und beleidigte darüber hinaus die Einsatzkräfte. Da sie sich einer Identitätsüberprüfung verweigerte, wurde sie von der Versammlung ausgeschlossen und zum Zwecke einer Identitätsfeststellung der Wache zugeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass sie zudem in der Versammlung ein Tierkörperabwehrspray mit sich führte. Gegen sie wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Durch eine kleine Gruppe aus der linken Szene wurde die Versammlung beobachtet, später konnten im Bereich des Brunnens Plakate mit der Aufschrift "autonome Antifa" festgestellt werden.
Parallel fanden noch zwei Versammlungen im gleichen Kontext in Uslar und Hardegsen statt. Hier nahmen jeweils ca. 45 Personen teil. Die auch dort ausgesprochenen Versammlungsbeschränkungen wurden durchgehend eingehalten und es kam jeweils zu einem ca. einstündigen, friedlichen Aufzug. Die pol. Maßnahmen beschränkten sich lediglich auf das Verkünden der Beschränkungen sowie eine verkehrssichernde Begleitung.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Northeim daraufhin, dass Versammlungen mit Ausnahme von Spontanversammlungen immer rechtzeitig angezeigt werden müssen. Zuvor per Messenger verabredete Versammlungen sind jedoch grundsätzlich keine Spontanversammlungen. Die Versammlungsfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut, dennoch sind auch bei Versammlungen Beschränkungen möglich. Die hier erteilten Auflagen dienen ausschließlich dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger und sollen in keinster Weise die Teilnahme an oder die Durchführung von Versammlungen verhindern. Insgesamt war die Polizei mit ca. 60 Beamten im Einsatz, die Polizeiinspektion Northeim wurde hierbei auch durch Kräfte der Zentralen Polizeidirektion unterstützt.