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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Northeim (red). „Das Versammlungsrecht ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie und gilt für jedermann. Bei den sog. "Spaziergängen" im Corona-Kontext handelt es sich um Versammlungen, da sie der politischen Meinungskundgabe dienen. Somit gilt das Versammlungsrecht auch für Corona-Kritiker/-innen sowie Impfgegner/-innen oder sonstige mit staatlichem Handeln unzufriedenen Personen“, erklärt Maren Jäschke (Leiterin der Polizeiinspektion Northeim).

„Die Polizei schützt und wahrt die Grundrechte. In Zeiten einer Pandemie steht der Schutz von Leben und Gesundheit in einem ganz besonderen Fokus. Aber auch die Meinungs- und Vesammlungsfreiheit wird durch die Polizei geschützt. Idealerweise steht beides im Einklang“, führt Jäschke weiter aus. Ihr Appell in im Zusammenhang mit den „Spazier“-Versammlungen:

  • Überlegen Sie sich Ihre Teilnahmen an den Versammlungen genau. Jede Versammlung dieser Art kann bei Teilnahme unwissentlich Corona-positiver Personen zur Verbreitung des Virus beitragen.
  • Wenn Sie trotzdem teilnehmen, tragen Sie eine FFP2-Maske. Zu Ihrem und dem Schutz Anderer! Diese ist zudem durch die im Landkreis Northeim geltende Allgemeinverfügung vom 04.01.2022 vorgeschrieben.
  • Bitte bleiben Sie friedlich. Provokationen, Streitigkeiten und gar Gewalt sind keine Mittel des Meinungsaustausches, sondern im letzteren Fall sogar Straftaten. Dies gilt natürlich auch für die Gegendemonstrationen.
  • Verabredete und vorbereitete Versammlungen sind anzumelden, um die Rahmenbedingungen (z.B. erforderliche Ordner, Gesundheitsschutz, Aufzugsverlauf, Auswirkungen auf ÖPNV) im Zuge eines Kooperationsgespräches abzustimmen.

„Wir als Polizei werden Zuwiderhandlungen gegen Recht und Gesetz konsequent verfolgen. Dazu werden wir auch ggf. Videoaufzeichnungen verwenden, um die Identitäten im Nachgang festzustellen“, erklärt Jäschke zum Abschluss.

Foto: PI Northeim

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