Moringen (red). Im Rahmen einer anlassbezogenen Verkehrskontrolle aufgrund des nicht angelegten Sicherheitsgurtes, wurde bei dem 18-jährigen Pkw-Führer eine schussfertige Softairwaffe in der Seitenablage der Fahrertür aufgefunden. Da die Geschossenergie der Waffe über 0,5 Joule liegt, ist ein Waffenschein erforderlich. Dieser konnte jedoch nicht vorgelegt werden. Die täuschend echt aussehende Pistole wurde sichergestellt und entsprechende Verfahren gegen den Moringer eingeleitet.
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Softairwaffe im Pkw gefunden - Verfahren gegen den Moringer eingeleitet
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