Northeim (red). Auch an diesem Montag kam es zu Versammlungen mit Corona-Bezug. In Northeim kam es zu einer Zusammenkunft von Corona-Maßnahmenkritiker/-innen an der alten Wache in Northeim. Insgesamt ca. 120 Personen nahmen an der Versammlung teil.
Nachdem die Polizei die Zusammenkunft als Versammlung deklarierte und auf die FFP2-Maskentragepflicht hinwies, gab sich ein Versammlungsleiter zu erkennen. Mit diesem wurde anschließend ein Kooperationsgespräch geführt. Die fortbewegende Versammlung bewegte sich im Innenstadtbereich und verlief störungsfrei. Um 19.00 Uhr wurde die Versammlung durch den Versammlungsleiter als beendet erklärt. Zudem kam es am Ententeich zu einer angemeldeten Gegenversammlung mit in der Spitze 30 Teilnehmenden. Die Versammlung lief störungsfrei und friedlich ab.
In Uslar kam es zu einer angemeldeten Versammlung durch Corona-Maßnahmenkritiker/-innen. Mit dem Versammlungsleiter wurde ein Kooperationsgespräch geführt. Die Versammlung verlief mit insgesamt ca. 30 Teilnehmenden friedlich und störungsfrei.
In Bad Gandersheim trafen sich in der Spitze 14 Personen. Durch die Polizei wurde diese als Versammlung deklariert und auf die FFP2-Maskentragepflicht hingewiesen. Aufgrund der Maskentragepflicht entschlossen sich die Teilnehmenden, die fortbewegende Versammlung nicht durchzuführen.
Auch in Hardegsen kam es zu einer Zusammenkunft von Corona-Maßnahmenkritiker/-innen. Ein/-e Versammlungsleiter/-in gab sich nicht zu erkennen, nachdem die Polizei die Zusammenkunft als Versammlung deklarierte und auf die FFP2-Maskentragepflicht hinwies. Während der fortbewegenden Versammlung mit bis zu ca. 50 Teilnehmenden kam es dazu, dass sich Teilnehmende nicht an die FFP2-Maskentragepflicht hielten.
Aufgrund dessen wurden Gefährderansprachen bei den Personen durchgeführt. Vereinzelte Teilnehmende hielten sich trotzdem nicht an die Auflagen, weshalb die Polizei insgesamt acht Personalienfeststellungen durchführte. Zwei Personen mussten dafür zur Northeimer Dienststelle gebracht werden. Zudem wurden drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und zwei Personen von der Versammlung ausgeschlossen.