Bad Gandersheim (red). Beamt:innen des Polizeikommissariats Bad Gandersheim kontrollierten am Samstag, dem 16. April, gegen 20 Uhr, den 23-jährigen Fahrzeugführer eines VW Up innerhalb der Ortschaft Kreiensen. Da der 23-jährige Einbecker keine Dokumente bei sich führte, versuchte er, sich mit einem auf seinem Handy gespeicherten Foto eines Führerscheins auszuweisen. Im weiteren Verlauf der Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamt:innen dann fest, dass der Fahrzeugführer nicht seine eigenen Personalien, sondern fälschlicherweise die seines Bruders angegeben hatte, da er selbst nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Angabe falscher Personalien. Da der Beschuldigte nicht seinen eigenen, sondern den PKW einer Bekannten führte, wurde gegen diese aufgrund der Halterverantwortlichkeit ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.