Bad Gandersheim (red). Im Landschaftsschutzgebiet Koppelwiese in Bad Gandersheim kam es am Montag, 16.05.22, 20.05 Uhr zu einem Vorfall zwischen einem nicht angeleinten Hund und einem Wildvogel. Eine unbekannte Frau führte ihren Hund trotz der allgemeinen Anleinpflicht im Landschaftsschutzgebiet nicht an der Leine. Damit verstieß sie ebenfalls gegen die Anleinpflicht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli.
Der frei laufende Hund fing in der Folge ca.10 Meter vom Gehweg entfernt eine junge Wildgans und verletzte diese tödlich. Die Hundebesitzerin konnte ihren Hund anschließend dazu bringen, von der Gans abzulassen. Danach entfernte sich die Hundebesitzerin von der Örtlichkeit. Zeugen, die weitere Angaben zu der Hundehalterin geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Bad Gandersheim in Verbindung zu setzen.
An dieser Stelle möchte die Polizei Bad Gandersheim eindringlich auf die Einhaltung der generellen Anleinpflicht für Hunde im Landschaftsschutzgebiet Koppelwiese und während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit außerhalb von geschlossenen Ortschaften hinweisen. Eine Zuwiderhandlung gegen die Anleinpflicht und das Verletzen eines geschützten Wildtieres durch den eigenen Hund kann mit einem Bußgeld geahndet werden.