Northeim (lpd). Ab sofort ist ein Betreten des Kreishauses des Landkreises Northeim, sowie dessen Außenstellen wie der Kreisabfallwirtschaft wieder ohne Maske möglich. Aufgrund der in den letzten Wochen niedrigen Infektionszahlen wurde nun auch im Kreishaus, die bisher im Rahmen des Hausrechts geltende Maskenpflicht, außer Kraft gesetzt. Weiterhin gelten aber die allgemein gültigen Abstands- und Hygienevorschriften. Es wird empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten und bei persönlichem Kontakt einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ebenso wird für persönliche Termin weiter um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
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Aufhebung der Maskenpflicht in der Kreisverwaltung des Landkreises Northeim: Ab sofort ist ein Betreten wieder ohne Maske gestattet
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