Northeim (r). Ab Montag, 16. März, gilt für die Alten- und Pflegeheime im Landkreis Northeim ein Besuchsverbot. Der Landkreis hat dieses heute angeordnet, um die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Ausgenommen von dieser Anordnung sind alle Personen, die für den laufenden Betrieb der Alten- und Pflegeheime sowie die Versorgung unerlässlich sind. Dazu gehören beispielsweise medizinisches Personal, Lieferdienste und Therapeuten. Die Anordnung gilt zunächst bis zum 18. April 2020.
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Landkreis erlässt Besuchsverbot für Alten- und Pflegeheime
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