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Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Seit Mitte März gelten im ganzen Bundesland und damit auch im Landkreis Northeim starke Einschränkungen des öffentlichen Lebens, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die meisten halten sich an die neuen Regeln.

Spätestens seit der Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen vom 23.3.2020 sind auch persönliche Kontakte massiv eingeschränkt worden, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Die Allgemeinverfügung ist am 27.3.2020 durch die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Conora-Pandemie ersetzt worden. Sie regelt die Beschränkung von sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.

Diese Beschränkungen werden von den Menschen im Landkreis Northeim überwiegend gut eingehalten. „Die Bereitschaft, an den Schutzmaßnahmen mitzuwirken, ist hoch“, zieht Jan-Christopher Linck, Leiter des Fachbereiches für Ordnung und Vergabe, ein Resümee der vergangenen sieben Tage. „Der überwiegende Teil der Bevölkerung reagiert aufgeschlossen und folgt umgehend unseren Hinweisen. Mit einem freundlichen Wort und Erklärungen für die Maßnahmen erreicht man die Menschen am besten und entsprechende Erfahrungen machen die Kollegen im Außendienst.“ Gelegentlich komme es zu Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern - leider überwiegend mit Menschen aus der eigentlichen Risikogruppe, den über 60-Jährigen. Zum Glück handele es sich hierbei aber wirklich um Ausnahmen, so der Fachbereichsleiter weiter.

Allerdings können die Ordnungsbediensteten des Landkreises immer wieder auch Verstöße feststellen. So hat der Ordnungsaußendienst bei Kontrollfahrten mitbekommen, dass eine Eisdiele im Kreisgebiet geöffnet hatte. Zur Unterstützung wurde die Polizei benachrichtigt, die die Personalien der Mitarbeiter aufnahm und den Betreiber kontaktierte. Dieser gab zunächst an, die Auskunft erhalten zu haben, dass Eisdielen öffnen dürften, konkretisieren konnte er dies allerdings nicht. Die Sachlage in diesem Fall eindeutig: Eiscafés sind wie Bars, Clubs und Diskotheken für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies gilt zwar grundsätzlich auch für Restaurants, Imbisse und die Systemgastronomie, hier sind aber Ausnahmeregelegungen für den Außerhausverkauf eingeräumt. Hintergrund ist Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Essen - eine Eisdiele ist hierfür nicht relevant. Dies geht aus der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 20. März 2020 hervor. Der Ordnungsaußendienst des Landkreises und die Polizei haben die Schließung der Eisdiele veranlasst. Daran hat sich der Besitzer seitdem auch gehalten, wie weitere Kontrollen ergaben. Auf ihn kommt nun ein Bußgeldverfahren zu. Darüber hinaus wurde auch für ein Elektrofachgeschäft im Kreisgebiet ein Bußgeld verhängt, weil der Verkaufsraum für Publikumsverkehr geöffnet war. Vom vergangenen Wochenende liegen zudem mehrere Anzeigen vor, unter anderem weil sich Menschen zum Konsumieren von Alkohol, Familien zum Spielen oder Personen in größeren Gruppen getroffen haben.

Verstöße gegen die Auflagen der Behörden sind kein Kavaliersdelikt. Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen wird von der Polizei und den Ordnungsbehörden konsequent durchgesetzt und kontrolliert. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu maximal 25.000 Euro geahndet, schwere Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

„Wir können diese Krise nur gemeinsam überwinden. Deshalb freue ich mich sehr, dass der Großteil der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Northeim sich an die mitunter schmerzlichen Regeln hält und beispielsweise auf Besuche bei Verwandten verzichtet. Ihnen allen danke ich für Ihre Unterstützung“, sagt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. „An diejenigen, die das noch nicht tun, möchte ich dringend appellieren, unverzüglich alle Kontakte und auch Geschäftstätigkeiten entsprechend der Vorgaben einzuschränken – zum Schutz aller Menschen im Landkreis Northeim und darüber hinaus.“

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