Kreis Northeim (r). Das Land Niedersachsen hat die Betreuung von Kindern sowohl in Kindertagesstätten als auch in der erlaubten Kindertagespflege seit 16. März untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Infektionsketten zu unterbrechen und so die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Der Wegfall der Betreuung stellt viele Eltern und Erziehungsberechtigte vor große Herausforderungen. Seit über fünf Wochen versuchen sie Arbeit und Kinderbetreuung zu organisieren. Und auch wenn das Land Niedersachsen die Betreuung in Notgruppen ausgeweitet hat, bleiben viele Eltern auf sich gestellt.
Vor diesem Hintergrund hat sich Landrätin Astrid Klinkert-Kittel dazu entschieden, die Elternbeiträge für die Kindertagespflege zu erstatten: „Ich werde dem Kreisausschuss vorschlagen, während des gesamten Untersagungszeitraums keine Kostenbeiträge zu erheben.“
Wer eine Notbetreuung in Anspruch nimmt, soll nur die tatsächlichen Betreuungszeiten bezahlen. Die Kreisverwaltung bittet darum, die Beiträge für die Tagespflege wie gewohnt fortzuzahlen, da eine Erstattung leichter abzuwickeln sei. Mit der Rückzahlung ist ab Juni zu rechnen.
Monatlich erhebt der Landkreis Northeim rund 34.000 Euro an Beiträgen von den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Und auch die Tagespflegepersonen sollen weiterhin ihre vollen Geldleistungen vom Landkreis Northeim erhalten. „Die Tagespflegepersonen in unserem Landkreis leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ihnen wochenlang keine Geldleistungen zu zahlen, könnte sie in große finanzielle Schwierigkeiten bringen“, erklärt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel ihr Vorhaben. Monatlich zahlt der Landkreis Northeim den Tagespflegepersonen etwa 190.000 Euro.
Eine Entscheidung über den Vorschlag der Landrätin muss der Kreisausschuss treffen. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich frühzeitig mit der Frage der Beitragserstattung und der Fortzahlung der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen beschäftigt. Ich wünsche mir, dass die Mitglieder des Kreisausschusses zeitnah eine Entscheidung über meinen Beschlussvorschlag treffen können“, ergänzt Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.
Wer sein Kind für eine Notbetreuung anmelden will, kann dies direkt bei seiner Tagespflegeperson machen. Der Landkreis Northeim stellt dazu auf seiner Internetseite unter www.landkreis-northeim.de/coronavirus alle erforderlichen Formulare bereit.
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