Einbeck (red). Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8.5.2020 ist das Abschiednehmen in den Friedhofskapellen der Stadt Einbeck unter der Einhaltung der Abstandsregelungen zulässig. Die Abschiednahme an der Grab- bzw. Beisetzungsstelle bleibt dem engsten Familien- und Freundeskreis mit nun maximal 20 Personen vorbehalten. Die Auflagen der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Verordnung sind wie folgt: Es muss sichergestellt sein, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Kapelle sowie beim Aufenthalt in der Kapelle einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält. Die Nutzung von Gegenständen, zum Beispiel Gesangbücher, durch mehrere Personen ist untersagt. Es sind Hygienemaßnahmen, durch die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut, zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Hierzu zählen die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schützen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist dringend empfohlen. Die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut ist verpflichtet, eine Kontaktliste der Teilnehmer*innen zu führen und diese nach der Trauerfeier an die Friedhofsverwaltung auszuhändigen. Diese Kontaktdaten, bestehend aus Vornamen, Familiennamen, die vollständige Anschrift und einer Telefonnummer, sind ausschließlich für die Zwecke des Infektionsschutzes aufzubewahren, dürfen zu keinem anderen Zwecke verwendet werden und sind nach drei Wochen unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten. Die Taktung der Beisetzungen bleibt, aufgrund der Entzerrung, weiterhin zweistündlich. Die Friedhofsverwaltung ist für den Publikumsverkehr vorerst eingeschränkt geöffnet. Telefonische Vereinbarungen treffen sie bitte unter: 05561- 916611.
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