Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Einbeck (red). Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8.5.2020 ist das Abschiednehmen in den Friedhofskapellen der Stadt Einbeck unter der Einhaltung der Abstandsregelungen zulässig. Die Abschiednahme an der Grab- bzw. Beisetzungsstelle bleibt dem engsten Familien- und Freundeskreis mit nun maximal 20 Personen vorbehalten. Die Auflagen der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Verordnung sind wie folgt: Es muss sichergestellt sein, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Kapelle sowie beim Aufenthalt in der Kapelle einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält. Die Nutzung von Gegenständen, zum Beispiel Gesangbücher, durch mehrere Personen ist untersagt. Es sind Hygienemaßnahmen, durch die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut, zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Hierzu zählen die Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schützen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist dringend empfohlen. Die Veranstalter bzw. das Bestattungsinstitut ist verpflichtet, eine Kontaktliste der Teilnehmer*innen zu führen und diese nach der Trauerfeier an die Friedhofsverwaltung auszuhändigen. Diese Kontaktdaten, bestehend aus Vornamen, Familiennamen, die vollständige Anschrift und einer Telefonnummer, sind ausschließlich für die Zwecke des Infektionsschutzes aufzubewahren, dürfen zu keinem anderen Zwecke verwendet werden und sind nach drei Wochen unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten. Die Taktung der Beisetzungen bleibt, aufgrund der Entzerrung, weiterhin zweistündlich. Die Friedhofsverwaltung ist für den Publikumsverkehr vorerst eingeschränkt geöffnet. Telefonische Vereinbarungen treffen sie bitte unter: 05561- 916611.

Symbolbild: Pixabay 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255