Einbeck (r). Am 25.Mai ist eine weitere Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft getreten. Unter anderem ist ab sofort die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen der Stadt Einbeck einschließlich Ortschaften wieder zulässig, wenn
- diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
- ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden,
- Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie z. B. Schulungsräume, geschlossen bleiben,
- beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
- Zuschauer*innen ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie z. B. Trainer*innen, Betreuer*innen sowie Physiotherapeuten/-therapeutinnen auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen unter Einhaltung des Abstandes nach Punkt 2. betreten und genutzt werden.
Jeder Nutzer/Verein hat die Einhaltung der vorstehenden verbindlichen Beschränkungen eigenverantwortlich sicherzustellen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.