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Samstag, 28. Dezember 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). In Niedersachsen müssen die Fahrgäste in Bussen und Bahnen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Gerade jetzt, wo alle Jahrgänge wieder beschult werden und die Busse voller sind, ist die Einhaltung dieser Regel wichtig.

In jüngster Zeit häufen sich allerdings die Anrufe besorgter Eltern. Sie berichten, dass viele Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckungen nicht oder nicht ordnungsgemäß tragen. Dabei ist vor allem dort, wo der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung ein wirksamer Schutz gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus.

Die Busunternehmen sind auf Grundlage der geltenden Beförderungsbedingungen berechtigt Schülerinnen und Schülern, die keinen Mund- und Nasenschutz tragen, von der Beförderung auszuschließen. Das kann bedeuten, dass betroffene Schülerinnen und Schüler bei Nichtbeachtung nicht zur Schule oder nach Hause gebracht werden.

Auch Maik Fieber, Leiter des Fachbereichs Schule beim Landkreis Northeim, appelliert an die Betroffenen: „Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, sich an die Vorschriften zu halten, auch wenn sie lästig erscheinen mögen. Nur wenn wir gemeinsam verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen, können wir uns selbst und andere vor einer Infektion schützen und eine größere Ansteckungswelle verhindern.“

Es ist wichtig, die Mund-Nasen-Bedeckung ordnungsgemäß zu tragen. Also sowohl den Mund als auch die Nase zu bedecken. Wichtige Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/maske ### Von der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind Kinder unter sechs Jahren ausgenommen. Auch Personen, für die aufgrund einer Behinderung oder von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis muss beim Einstieg in den Bus vorgezeigt werden.

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