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Mittwoch, 30. Oktober 2024 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung angepasst. Wesentliche Einschränkungen greifen, sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mehr als 35 oder 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen aufweist.

Bei privaten Zusammenkünften oder Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sind bis zu 25 Personen zulässig. Zu diesen Räumlichkeiten zählen auch Vereinsheime und Dorfgemeinschaftshäuser. Finden die Zusammenkünfte unter freiem Himmel auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen statt, dürfen bis zu 50 Personen zusammenkommen. In beiden Fällen gilt das Abstandsgebot. Neu ist, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 in beiden Fällen nur noch maximal 15 Personen zusammenkommen dürfen. Bei einem Wert ab 50 gilt eine Höchstgrenze von zehn Personen, die maximal aus zwei Haushalten kommen dürfen.

In gastronomischen Betrieben oder dazugehörigen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten dürfen unter Einhaltung des Abstandsgebotes bis zu 100 Personen zusammenkommen. Bei Feiern mit über 50 Personen dürfen ab 18 Uhr reine Spirituosen und ab 22 Uhr Alkohol generell nicht mehr angeboten oder konsumiert werden. Steigt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb des Kreisgebietes in den letzten sieben Tagen auf über 35, wäre die Personenzahl auf 25 begrenzt. Bei einem Wert ab 50 dürfen auch hier nur noch Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten, maximal aber nicht mehr als zehn Angehörige und Personen teilnehmen.

Die Anzahl der Teilnehmer für Veranstaltungen mit sitzendem oder zeitweise stehendem Publikum kann durch den Landkreis ab 35 oder mehr Infizierten auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen beschränkt werden. Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 50 oder mehr wird die Zahl der Teilnehmer auf 100 Personen beschränkt.

Für gastronomische Betriebe gilt ab einer Zahl von 35 oder mehr Neuinfizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen eine sogenannte Sperrstunde. Restaurants, Bars, Kneipen und vergleichbare Betriebe haben dann von 23 Uhr bis 6 Uhr ihre Geschäfte zu schließen. In begründeten Ausnahmefällen könnten abweichende Regelungen durch den Landkreis getroffen werden. Übersteigt die Zahl der Neuinfizierten 50 Personen auf 100.000 Einwohner sind keine Ausnahmen mehr möglich. Der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken ist dann ebenfalls untersagt.

Neben den genannten Einschränkungen wird die Maskenpflicht je nach Infektionsgeschehen ausgeweitet. An Orten im öffentlichen Raum, an denen Menschen eng und dicht gedrängt oder nicht nur vorübergehend beisammen sind, soll ab 35 oder mehr Infizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Übersteigt die Zahl der Infizierten 50 oder mehr Personen so ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Die betroffenen Örtlichkeiten werden dann durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises bekannt gegeben. 

Maßgeblich für die 7-Tage-Inzidenz sind die Werte, die das Land Niedersachsen ausweist unter www.niedersachsen.de/coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen

Dort liegt der Wert für den Landkreis Northeim wegen zeitlicher Verzögerungen bei der Datenübertragung noch bei 55,9. Die tagesaktuelleren Berechnungen des Landkreises Northeim weisen einen Wert von 12,9 aus. Es ist davon auszugehen, dass über das Wochenende der Landkreis Northeim auch auf der Internetseite des Landes kein Risikogebiet mehr sein wird. Ordnungsämter und Polizei im Kreisgebiet werden ab Montag, 26. Oktober bei ihren Kontrollen den Wert des Landes zu Grunde legen.

Der niedersächsische Kultusminister Grant Henrik Tonne hat außerdem angekündigt, dass der Präsenzunterricht in den Schulen nach den Herbstferien fortgeführt wird. Darüber hinaus soll ab einem 7-Tage-Inzidenzwert über 50 eine Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen eingeführt werden. Der Rahmenhygieneplan für die Schulen wird überarbeitet, darin soll das Lüften für fünf Minuten nach jeweils zwanzig Minuten Unterricht festgelegt (Faustregel 20-5-20).

Die detaillierte Verordnung und viele weitere Informationen zum Coronavirus, die aktuellen Fallzahlen im Landkreis Northeim, die häufigsten Fragen und Antworten und hilfreiche Links finden Sie auf www.landkreis-northeim.de/coronavirus

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