Northeim (lpd). Nachdem zunächst das Verwaltungsgericht in Hannover die vollständige Schließung von Fitnessstudios als unzulässig angesehen hat, ist nun auch das Verwaltungsgericht in Göttingen zu diesem Entschluss gekommen. Diese Entscheidung soll nach Meinung des Corona-Krisenstabes nun auch auf Einrichtungen im Landkreis Northeim angewendet werden.
Konkret bedeutet das, dass sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder mit den Personen des eigenen Hausstands auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig ist. Die Einrichtungen müssen über ein entsprechendes Hygienekonzept verfügen und sicherstellen, dass sich die Gäste nicht begegnen. Welche Maßnahmen das Hygienekonzept regeln muss, ist unter anderem im § 4 der Corona-Verordnung geregelt.
Wichtig ist, dass sich die Entscheidungen des Gerichts auf sportliche Betätigung beziehen. Insbesondere sind also Schwimmbäder, Fitnessstudios und Studios für Elektromagnetisches Training betroffen. Einrichtungen wie Saunen oder Solarien müssen vorerst auch für den Individualbetrieb geschlossen bleiben.
Die jetzige Rechtsaufassung hatte der Landkreis Northeim übrigens vertreten, bis das Sozialministerium in Hannover dem Vorgehen widersprochen hat. Daraufhin mussten Sporteinrichtungen im Kreisgebiet, die zuvor den Individualsport ermöglicht hatten, vollständig schließen. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hat sich die Kreisverwaltung unmittelbar an das Ministerium gewandt und um Klärung gebeten, eine Rückmeldung dazu steht bis heute leider aus. Angesichts der Ungewissheit und des zweiten Urteils in dieser Angelegenheit, kehrt der Landkreis Northeim nun allerdings wieder zu seiner ursprünglichen Auffassung zurück.
Auch wenn bei den betroffenen Einrichtungen und ihren Nutzerinnen und Nutzern Freude aufkommen mag, muss diese Vorgehensweise unter Vorbehalt betrachtet werden. Denn eine Reaktion des Landes steht nach wie vor aus und die Gerichtsurteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist möglich, dass das Land Niedersachsen seine Regelungen anpasst oder das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entscheidungen revidiert. Der Landkreis Northeim wird über alle Entscheidungen in diesem Zusammenhang so schnell wie möglich informieren. Über das aktuelle Vorgehen hat die Kreisverwaltung die Einrichtungen, die Kontakt zur Kreisverwaltung aufgenommen hatten, bereits unterrichtet.