Northeim (lpd). Am Mittwoch haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf weitergehende Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Heute hat das Land Niedersachsen dazu seine neue Corona-Verordnung vorgestellt.
So wird der aktuelle Lockdown vor dem Hintergrund der mittlerweile auch in Deutschland nachgewiesenen sehr infektiösen Mutationen des Virus auch in Niedersachsen bis zum 7. März verlängert. Somit bleiben beispielsweise Restaurants, Kulturbetriebe und viele Geschäfte des Einzelhandels weiter geschlossen. Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Treffen jenseits des eigenen Haushalts sind weiterhin nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Zu den Kontakten wird mit der neuen Corona-Verordnung allerdings nun ermöglicht, dass auch Personen mit kleinen Kindern bis sechs (bisher drei) Jahre, Kontakte zu Personen aus einem weiteren Haushalt haben können.
Mit der neuen Verordnung wird es wieder möglich sein, Fahrgemeinschaften im Zusammenhang mit der Berufsausübung zu bilden. Die Kontaktbeschränkungen werden dafür aufgehoben. Allerdings müssen alle Teilnehmenden während der Fahrt mindestens eine medizinische Maske tragen, wenn nicht der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Bereits ab Samstag (13.2.) dürfen Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck sowie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte, wieder öffnen. Auch auf Wochenmärkten und in Hofläden dürfen wieder Blumen und Blumengestecke verkauft werden.
Auch der Kraftfahrzeug- und der Zweiradhandel dürfen wieder Probefahrten durchführen. Die Verkaufsstellen müssen aber weiter geschlossen bleiben. Bereits geregelt ist in der neuen Corona-Verordnung auch die Öffnung der Friseurläden: Diese dürfen ab dem 1. März wieder für Kunden öffnen.
Klargestellt wurde aufgrund von entsprechender Rechtsprechung auch, dass Fahrschulen wieder praktischen Fahrunterricht durchführen dürfen.
Für die Schulen sollen die bisherigen Regelungen bis Ende Februar weiter gelten. Was bedeutet, dass für Grundschulen und Abschlussklassen das Szenario B mit Wechselunterricht gilt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler bleiben vorerst weiter zu Hause, im Distanzlernen. Eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 bleibt bestehen. Auch die Präsenzpflicht ist weiter ausgesetzt. Die Eltern können also selbst entscheiden, ob ihr Kind am Wechselunterricht teilnehmen soll. Kitas bieten vorerst weiterhin nur eine Notbetreuung mit maximal halben Gruppengrößen an, sind im Grundsatz aber geschlossen. Kindertagespersonen können bis zu fünf Kinder betreuen. Detaillierte Informationen gibt es dazu auf der Seite des Nieders. Kultusministeriums https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/massnahmen-in-kita-und-schule-bleiben-im-februar-bestehen-197120.html.
Alle aktuellen Informationen gibt es auf der Seite des Landes unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus