Kreis Northeim (r). Durch den eingeschränkten Präsenzunterricht der Schülerinnen und Schüler in den Schulen, hat sich auch die Anzahl der Fahrten in der Schülerbeförderung verringert, so dass die beauftragten Unternehmen schon seit einiger Zeit Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben. Den verringerten Einnahmen stehen jedoch weiterhin laufende Betriebskosten gegenüber. „Für die Unternehmen war dies in diesem Umfang nicht vorhersehbar“, macht Landrätin Astrid Klinkert-Kittel deutlich.
Auf Vorschlag der Landrätin hat der Kreisausschuss deshalb am Montag eine Richt-linie beschlossen, wonach die betroffenen Unternehmen vom Landkreis eine finanzielle Überbrückungshilfe erhalten können. „Mit der Unterstützung soll der wirtschaftliche Bestand der Betriebe sichergestellt werden, damit diese die Krise überstehen und auch weiterhin die Schülerbeförderung anbieten können“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel zum Hintergrund der Förderung. Insgesamt 11 Unternehmen sind aktuell an der Durchführung der Schülerbeförderung beteiligt.
Mit der neuen Richtlinie können diese nun bis zu 50 % des Auftragswerts der ausgefallenen Schulfahrten vom Landkreis als Überbrückungshilfe erhalten. Auf die Überbrückungshilfe des Landkreises sind allerdings andere Fördermittel von Bund und Land anzurechnen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Unternehmen nicht mehr als 100% der regulären Aufwendungen für die Schülerbeförderung erhalten. Betroffenen Unternehmen werden jetzt über die Möglichkeit zur Gewährung der Überbrückungshilfe direkt informiert. Fragen dazu beantwortet beim Landkreis Michael Klindt unter Tel. 05551/708362 oder per Mail an