Kreis Northeim (r). Seit Montag gilt in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung. In Landkreisen mit einer Inzidenz zwischen 35 und 100 - dazu gehört aktuell auch der Landkreis Northeim - darf sich ein Haushalt mit beliebig vielen Personen mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet und nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Die neuen Kontaktbeschränkungen gelten auch für sportliche Betätigungen.
Außerdem wird für die Ostertage ein Ansammlungsverbot geregelt: Unabhängig von der Inzidenz sind in der Zeit vom Freitag (2. April) bis Montag (5. April) Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten. Nicht unter das Ansammlungsverbot fallen beispielsweise Gottesdienste oder Warteschlangen vor Geschäften. Die Regelung dient der Vermeidung unkontrollierbarer Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit.
Die Osterruhe ist vom Tisch, die Notwendigkeit, den starken Anstieg der Infektionszahlen abzumildern, aber bleibt aber nach Auffassung des Landes bestehen. Alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen werden daher gebeten, in den Osterferien möglichst zuhause zu bleiben und draußen alle Orte zu meiden, an denen viele Menschen zusammenkommen. Spaziergänge in der freien Natur werden aber als ungefährlich eingestuft. Alle direkten Kontakte sollten auf das absolute Minimum reduziert werden. Sobald man mit Menschen aus einem anderen Haushalt zusammenkommt - egal ob innerhalb einer Wohnung oder im Freien - sollte der Mindestabstand eingehalten werden. Ideal wäre es, wenn dabei auch medizinische Masken getragen würden.