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Freitag, 03. Januar 2025 Mediadaten wsr.tv
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Kreis Northeim (r). Das Land Niedersachsen erweitert ab dem 10. Mai schrittweise den Kreis der Personen, die impfberechtigt sind. Demnach können sich ab Montag in einem ersten Schritt beispielsweise Personen auf die Wartelisten der Impfzentren eintragen lassen, die älter sind als 60 Jahre, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen und bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen sowie Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, für einen Termin im Impfzentrum anmelden. Eine Anmeldung ist online unter www.impfportal-niedersachsen.de oder telefonisch unter 0800/9988665 möglich. Das Land empfiehlt auf Grund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens die Registrierung über das Onlineportal. 

Aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens an der Hotline wird ausdrücklich empfohlen, vor allem das Onlineportal für die Anmeldung zu nutzen. Aber auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können diese Gruppen dann Termine vereinbaren, sofern in den Praxen Impfstoff zur Verfügung steht. Eine Auswahl des Impfstoffs ist im Impfzentrum weiterhin nicht möglich. 

Mit der Öffnung ab 10. Mai sind dann folgende Personen und Gruppen impfberechtigt: 

1. Personen über 60 Jahre 

2. Personen mit folgenden Erkrankungen: 

- behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, 

- Immundefizienz oder HIV-Infektion, 

- Autoimmunerkrankungen, 

- rheumatologische Erkrankungen, 

- Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie, 

- Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen, 

- Asthma bronchiale, 

- 0chronisch entzündliche Darmerkrankung, 

- Diabetes mellitus ohne Komplikationen, 

- Adipositas (BMI über 30). 

3. Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. 

4. Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. 

5. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben. 

In einem zweiten Schritt können ab Montag, 17. Mai auch die folgenden Personen und Gruppen einen Termin in ihrem Impfzentrum bzw. einen Wartelistenplatz erhalten: 

1. Tätige im Lebensmitteleinzelhandel 

2. Mitglieder von Verfassungsorgangen 

3. in relevanter Position Tätige bei Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, THW, Hilfsorganisationen, Justiz und Rechtspflege, Medien- und Pressewesen 

4. in relevanter Position Tätige bei Auslandvertretungen, politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland in den Bereichen: Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen 

Ab dem 31. Mai ist die Registrierung dann für folgende Personengruppen möglich: 

1. Personen, die an Hochschulen tätig sind 

2. Wahlhelferinnen und -helfer 

3. in besonders relevanter Position Tätige in KRITIS Unternehmen, insbesondere: Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Ver- und Entsorgung, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen 

4. Tätige in med. Einrichtungen, insbesondere in Laboren ohne Patientenbezug 

Angehörige aller oben genannten Berufsgruppen sollten zu ihrem Termin im örtlichen Impfzentrum oder einer Praxis eine entsprechende Bescheinigung ihrer Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber mitbringen, die unter https://www.niedersachsen.de/download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden kann. In Bezug auf die Unternehmen der „kritischen Infrastruktur“ (KRITIS) gilt die Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html ) in Verbindung mit der BSI-Kritisverordnung des Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html . Die Beurteilung, ob jemand in einer „besonders relevanten Position“ oder „relevanten Position“ in der entsprechenden Berufsgruppe ist, treffen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Selbstständigen und bestätigen dies mit Hilfe der ArbeitgeberInnenbescheinigung. Als Indiz für die besondere Relevanz der Position kann beispielsweise gelten, dass eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter nicht ohne weiteres ersetzt werden kann. Die Bewertung, ob eine solche „besonders relevante Stellung“ gegeben ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeit und des Arbeitsumfeldes durch die jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu treffen. Im Hinblick auf risikobehaftete Arbeits- und Lebensverhältnisse kann z. B. für die Impfung im Impfzentrum ein Nachweis über den Bezug von SGB II (Hartz 4) erfolgen.

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